Verkehrssicherheit

Wegen kurzem Blick aufs Handy: Solothurner Obergericht beisst sich die Zähne aus

· Online seit 15.02.2024, 05:49 Uhr
Es ist ein Gerichtsfall, der den Behörden Kopfschmerzen bereitet: Eine Autolenkerin musste wegen eines kurzen Blicks auf ihr Handy während der Autofahrt vor Gericht antraben.
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Am 22. Juli 2020 war eine Autofahrerin von Egerkingen herkommend in Richtung Hägendorf unterwegs. Die Frau wurde dabei ertappt, wie sie während der Fahrt am Handy herumgedrückt hatte. Prompt folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft: Die Frau soll 250 Franken wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln blechen. Doch die Frau wehrte sich gegen den Strafbefehl, zog mit dem Solothurner Anwalt Alex Kunz vor Gericht, wie die Solothurner Zeitung berichtet.

Am 2. März 2022 bestätigte das Amtsgericht Thal-Gäu den Bussenentscheid. Daraufhin meldete die Frau Berufung an. Wenig später, am 17. November des gleichen Jahres, befand auch das Solothurner Obergericht die Frau schuldig der «einfachen Verkehrsverletzung».

Solothurner Obergericht murrt nach «Lausanne»

Die Autofahrerin liess nicht locker und zog den Fall bis vors Bundesgericht. Und das hat gewirkt. Denn das Bundesgericht entschied, das Obergericht solle das Urteil aufheben und wies den Fall zur Neubeurteilung nach Solothurn zurück.

Nun liegt der neue Entscheid vor: Die Strafkammer des Solothurner Obergerichts musste die Beschuldigte vom Vorwurf «Verwendung eines Telefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt» freisprechen. Das Richtergremium unter Christian Werner tut den Entscheid nicht ohne Kommentar nach «Lausanne» ab. Im strittigen Fall bestehe kein Spielraum, «auch wenn dies in Anbetracht anderer Urteile des Bundesgerichts stossend scheint», heisst es im neuen Urteil weiter.

Der kurze Blick zählt

Die Lenkerin habe das Handy laut eigener Aussage während der Autofahrt gezückt, weil sie es habe entsperren wollen. Das Bundesgericht hält fest: Es sei nicht ersichtlich, inwiefern der gezielte kurze Blick auf das Display von ein bis zwei Sekunden, die Bedienung des Fahrzeugs hätte erschweren sollen. Wenn die Verkehrssituation einen solchen kurzen Blick erlaube, liege auch keine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden vor.

Diesen Entscheid akzeptiert nun auch das Solothurner Obergericht, wie die Zeitung weiter schreibt. Weshalb die Autofahrerin den kurzen Blick auf das Handy während der Fahrt gewagt hat, sei irrelevant. Ihr sei nie vorgeworfen worden, Nachrichten gelesen, telefoniert oder die Navigationsapp geöffnet zu haben – sondern nur der Blick aufs Display.

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(SZ/ckp)

veröffentlicht: 15. Februar 2024 05:49
aktualisiert: 15. Februar 2024 05:49
Quelle: 32Today

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