Kurz erklärt

Darüber wird in den Kantonen Solothurn und Bern im März abgestimmt

· Online seit 23.02.2024, 06:49 Uhr
Am 3. März heisst es in der Schweiz wieder: ab an die Urne. Dabei wird nicht nur über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt – in Solothurn und Bern stehen auch wichtige kantonale und kommunale Entscheidungen an. Alles, was du dazu wissen musst, findest du in der Übersicht.
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Eidgenössisch: Initiative für eine 13. AHV-Rente

Diese Initiative fordert eine jährliche 13. AHV-Rente, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Dies sei notwendig, weil die Rentner und Rentnerinnen wegen der Inflation, höheren Krankenkassenprämien und Mieten sowie immer tieferen Pensionskassenrenten weniger Geld im Portemonnaie hätten, so das Argument der Befürworter. Die Gegner halten das Vorhaben für nicht finanzierbar und warnen vor Milliarden-Defiziten in der AHV. Das gehe zulasten der jungen Generation. Eine Einführung der 13. AHV-Rente ist für 2026 geplant.

Das Wichtigste in Kürze kannst du hier nachlesen.

Eidgenössisch: Renteninitiative

Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen fordert eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre bis 2033, gefolgt von einer automatischen Anpassung an die Lebenserwartung. So würde laut heutigen Annahmen des Bundes anno 2043 das Rentenalter 67 erreicht. Die Befürworter argumentieren, dass auf diese Weise die langfristige Finanzierung der AHV sichergestellt werden könnte. Das Gegner möchten die AHV nicht mit einem starren Automatismus beim Rentenalter sanieren. Ein höheres Rentenalter sei vor allem zum Nachteil jener, die sich keine Frühpensionierung leisten könnten und daher unsozial.

Hier erfährst du die wichtigen Informationen auf den Punkt gebracht.

Kanton Solothurn: Volksinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85-Initiative)

Die 1:85-Initiative der FDP verlangt, das Stellenwachstum der Solothurner Kantonsverwaltung zu stoppen. In Zukunft soll es nicht mehr als einen Kantonsangestellten auf 85 Einwohnende geben. Das Ziel des Initiativbegehrens ist es, den maximal zulässigen Stellenetat der Verwaltung verbindlich an das Bevölkerungwachstum zu kopplen. Das Verhältnis orientiert sich am Personalbestand vor der Coronapandemie im Jahr 2019. Diese Vorgabe wird seit 2020 nicht mehr eingehalten, aktuell gibt es bei der Verwaltung und den Gerichten 3500 Vollzeitstellen – das entspricht einem Verhältnis von 1:81. Der Personalbestand sei seit 2012 um 19 Prozent gestiegen, fast doppelt so stark wie die Bevölkerungszahl. Die Initiative will den Regierungsrat beauftragen, innerhalb von zwei Jahren sicherzustellen, dass die Vorgabe eingehalten wird. Die genaue Umsetzung bleibt offen. Der Abbau würde die Staatsrechnung um rund 21 Millionen Franken entlasten.

Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats lehnen die Initiative ab. Der Kanton Solothurn habe im Vergleich zu anderen Kantonen bereits jetzt eine sehr schlanke und effiziente Verwaltung. Die Verhältniszahl von 1:85 sei zu starr und würde die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und die steigenden Anforderungen an den Staat nicht berücksichtigen. Die Verwaltung sei viel dynamischer und brauche die nötige Flexibilität. Ausserdem verfügten die Regierung und das Parlament bereits jetzt über ausreichend Instrumente, um die Grösse der Verwaltung zu steuern. Die Initiative könnte dazu führen, dass die Verwaltung ihre Leistungen reduzieren und auslagern muss.

Hier findest du die ausführliche Abstimmungsinfo.

Olten: Sanierung Krematorium und Abdankungshalle/Verpflichtungskredit

Der aktuelle Kremationsofen in Olten, der seit 1997 in Betrieb ist und ausserhalb seiner empfohlenen Betriebsdauer arbeitet, kann nicht mehr weiterbetrieben werden. Im Jahr 2020 haben der Stadtrat und eine Mehrheit des Gemeindeparlaments beschlossen, den Ofen stillzulegen. Die Bevölkerung hingegen war anderer Meinung und stimmte 2021 für den Weiterbetrieb.

Nun befindet die Oltner Stimmbevölkerung über den Verpflichtungskredit für die Sanierung des Ofens – wobei neu auch die Sanierung der Abdankungshalle dabei ist. Die Kosten belaufen sich auf knapp 8,9 Millionen Franken. Der Stadtrat bevorzugt aufgrund der Kosten die Variante A (4,8 Millionen Franken), die nur die Sanierung der Abdankungshalle umfasst, während Variante B auch die Sanierung der Ofenlinie beinhaltet (8,9 Millionen Franken).

Das Vorgehen des Stadtrats wird von Politikern aus bürgerlichen Reihen kritisiert. Sie sehen den Volkswillen missachtet. Denn um die Investitionskosten zu decken, sollen ausserdem die Kremationsgebühren erhöht werden. Werden beide Varianten abgelehnt, könnten dringende Sanierungsmassnahmen nicht finanziert und das Krematorium müsste stillgelegt werden.

Olten: Stadtteilverbindung Hammer, Ausführungskredit/Genehmigung

Die Stadtteilverbindung Hammer gehört zu den aktuell grössten geplanten Projekten in Olten. Das Projekt beabsichtigt, das Quartier Olten Südwest besser an das Stadtzentrum anzubinden. Schliesslich weist die Überbauung mit 420 Wohnungen einen sehr hohen Leerstand auf – nicht zuletzt wohl auch wegen der schlechten Anbindung. Das soll nun geändert werden. Es sollen eine neue Unterführung mit Unterquerung des Aufnahmegebäudes sowie beidseitig neue Brücken über die Dünnern und die Gäustrasse gebaut werden. Dies schafft eine wichtige Fuss- und Veloverkehrsverbindung für die Quartiere Bornfeld, Kleinholz, die Sportanlagen, die Schule und zum Naherholungsgebiet Gheid.

Weil die SBB den in die Jahre gekommenen Bahnhof Hammer grundlegend sanieren, ergibt sich für die Stadt Olten eine günstige Gelegenheit. Die beiden Grossprojekte können koordiniert werden, so dass Synergien auf den Ebenen Planung, Bautechnik, Bewilligungsverfahren, Bauvorgänge sowie Kosten genutzt werden können. Der Bruttobaukredit für die Stadtteilverbindung Hammer beträgt etwas mehr als 24 Millionen Franken. Die Stadt Olten muss davon 2,6 Millionen Franken tragen. Der grösste Teil von rund 16 Millionen Franken kommt von der Grundeigentümerin des Areals Olten Südwest (Terrana AG Rüschlikon). Die SBB bezahlen 1,2 Millionen an das Projekt, weitere 3 Millionen Franken fliessen aus Beiträgen des Agglomerationsprogrammes und schliesslich wurden bereits Kredite über 1,6 Millionen Franken bewilligt. Lange ging man davon aus, dass die Stadt Olten mindestens 10 Millionen Franken an das Projekt bezahlen muss.

Wenn die Oltner Stimmbevölkerung das Vorhaben am 3. März an der Urne ablehnt, wäre die Kooperation mit dem SBB-Projekt nicht mehr möglich. Die SBB würde den Bahnhof Hammer ohne Berücksichtigung des städtischen Bauvorhabens sanieren. Bedeutet konkret: Die Personenunterführung und die Perronzugänge würden nicht verbreitert und bis ins Quartier Olten Südwest verlängert.

Kanton Bern: Änderung der Kantonsverfassung (Einführung dringliche Gesetzgebung)

Der Kanton Bern erwägt die Einführung einer dringlichen Gesetzgebung, die es ermöglichen soll, Gesetze ohne Verzögerung umzusetzen, insbesondere bei Situationen, die keinen Aufschub dulden. Dafür braucht es eine Änderung der Kantonsverfassung, worüber die Bernerinnen und Berner am 3. März abstimmen. Vor allem während der Coronapandemie wurde klar, dass die gesetzlichen Verfahren des Kantons zu langsam sind, um sich an schnell ändernde Umstände anzupassen.

Aktuell ist die Situation so, dass ein Gesetz in Bern erst in Kraft treten kann, wenn kein Referendum zustande kommt oder das Gesetz in einer Volksabstimmung angenommen wird. Würde die aktuelle Vorlage angenommen werden, könnte ein dringliches Gesetz sofort nach der Annahme durch das Parlament in Kraft treten.

Die Hürden für die Annahme eines dringlichen Gesetzes sind hoch: Es würde mindestens eine Zweidrittelmehrheit im Grossen Rat erfordern, und das Gesetz müsste obligatorisch innerhalb von sechs Monaten dem Volk vorgelegt werden. Dies soll sicherstellen, dass dringliche Gesetze nur bei wirklicher Notwendigkeit erlassen werden.

Herzogenbuchsee: Umgestaltung Bahnhofplatz Ost und Neubau Abwasserentlastungsanlage

Herzogenbuchsee plant bedeutende Veränderungen: Überirdisch soll ein neuer Bahnhofplatz entstehen, während unterirdisch eine moderne Abwasserentlastungsanlage geplant ist. Dieses Bauprojekt zielt darauf ab, sich den aktuellen Umbauarbeiten am Bahnhof anzuschliessen. Bis zum Herbst sollen die SBB die Perrons erhöhen, Aufzüge und Rampen installieren sowie die Unterführung verbreitern und verlängern. Von Gesetzes wegen muss der Bahnhofplatz in Herzogenbuchsee so angepasst werden, dass auch beeinträchtigte Personen diesen hindernisfrei passieren können. Kernstück des Projekts ist die Umsetzung von barrierefreien Bushaltestellen. Starkregenereignisse im Juni und Juli 2021 und die Umsetzung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) haben zur Planung einer neuen Abwasserentlastungsanlage geführt. Die Planung des Projekts begann bereits 2012 im Rahmen der Ortsplanungsrevision.

Die Gesamtkosten für das Grossprojekt werden aufgeteilt. Der Anteil des Strassenbaus von 3,5 Millionen Franken (brutto) erfolgt aus Steuergeldern, während die Investition von etwas über 5 Millionen Franken (brutto) für die Abwasserentlastungsanlage gebührenfinanziert ist.

Eine Ablehnung der Vorlage hätte finanzielle Konsequenzen, da Synergien nicht genutzt werden würden. Projekte wie der Ausbau der Aeschistrasse in Niederönz im Jahr 2024 und der Bau der Entlastungsbauwerke müssten separat durchgeführt werden. Zudem würde Herzogenbuchsee den gesetzlichen Auftrag zur Umsetzung der barrierefreien Bushaltestellen verletzen, da die Frist bereits Ende 2023 abgelaufen ist.

Detaillierte Informationen über die Abstimmung findest du hier.

Kirchberg: Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 5,3 Millionen Franken für die Sanierung des Schwimmbads

Das Schwimmbad Kirchberg ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeinde. Seit nunmehr 54 Jahren ist es in Betrieb. Trotz regelmässiger Ergänzungen und Wartungen entsprechen die Becken und technischen Anlagen nicht mehr den heutigen Standards und weisen Sicherheitsmängel auf. Aus diesem Grund bedarf es einer umfassenden Sanierung. Eine Arbeitsgruppe hat verschiedene Varianten geprüft, wobei sich die Variante 4 als langfristig beste Lösung herausstellte. Dabei soll die bestehende Stahlbetonkonstruktion um Chromstahlwannen mit neuen Überlaufrinnen ergänzt werden, während die Beckenleitungen erneuert und der gesamte Beckenumgang saniert wird. Obwohl die Anschaffungskosten höher sind, ist die Lebensdauer der Edelstahlbecken deutlich länger und der Unterhalt günstiger im Vergleich zu den anderen drei Varianten. Obwohl die Gemeinde in den nächsten Jahren noch andere grössere Investitionen geplant hat, sei die Sanierung des Schwimmbads finanziell tragbar, findet der Gemeinderat. Es wird aber eine Steuererhöhung in Betracht gezogen, um alle geplanten Investitionen der Gemeinde sicherzustellen.

Wird der Kredit angenommen, sollen bereits im Winter 2024/2025 die Sanierungsarbeiten beginnen. Falls die Kirchberger Stimmbevölkerung den Verpflichtungskredit von 5,3 Millionen Franken am 3. März jedoch ablehnt, käme Variante 1 zum tragen. Die bestehende Anlage würde bei dieser Variante jeweils nach Bedarf saniert werden.

Mehr Informationen und die Details zu den vier Varianten findest du hier.

Utzenstorf: Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 45,5 Millionen Franken für das Projekt «Schulraum31»

In Utzenstorf wohnen immer mehr Menschen. Das bringt die bestehende Infrastruktur an ihre Grenzen. Am stärksten merkt man das bei den Schulbauten – und das schon seit Jahren. Nicht nur besteht das Problem des fehlenden Schulraums, sondern die bestehenden Schulgebäude  entsprechen auch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen (zum Beispiel Brandschutz, Energieverbrauch oder Hindernisfreiheit). Hier soll nun das Projekt Schulraum31 Abhilfe schaffen.

Geplant ist der Bau eines viergeschossigen Neubaus am Standort des alten Doppelkindergartens sowie der Ersatz dieses Kindergartens durch einen Dreifachkindergarten. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 45,5 Millionen Franken. Obwohl die Gemeinde finanzielle Reserven von etwa 10 Millionen Franken hat, wird das Bauvorhaben die Gemeinde an ihre finanziellen Grenzen bringen und könnte mittelfristig eine Steuererhöhung mit sich bringen. Trotzdem hält der Gemeinderat die langfristigen Vorteile des Neubaus für grösser als die zu erwartenden Belastungen und empfiehlt die Annahme des Verpflichtungskredits. Falls das Projekt im März an der Urne von der Utzenstorfer Stimmbevölkerung abgelehnt wird, gibt es keine schnelle Alternativlösung. Die Gemeinde müssten bei der Planung neuer Schulraumkapazitäten von vorne beginnen.

Weitere Informationen zum Projekt Schulraum31 kannst du hier nachlesen.

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veröffentlicht: 23. Februar 2024 06:49
aktualisiert: 23. Februar 2024 06:49
Quelle: 32Today

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